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   OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12   

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OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12 (https://dejure.org/2013,83004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.02.2013 - 14 U 1783/12 (https://dejure.org/2013,83004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 14 U 1783/12 (https://dejure.org/2013,83004)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 59 -, AGB-Kontrolle, Inhaltskontrolle, Teilprovision, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Darlegungs- und Beweislast, Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevortrages, substantiiertes Bestreiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 279/04

    Rechtsnatur und Umfang der Pflicht eines Versicherungsunternehmens zur

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Art und Umfang der dem VU obliegenden Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles (im Anschluss an BGH, VersR 05, 1078).

    Gegenüber einem VV besteht weder eine Pflicht noch auch nur eine Obliegenheit zu Stornogefahrmitteilungen (im Anschluss an BGH, VersR 05, 1078).

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 237/04

    Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Nachbearbeitung notleidend gewordener

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Hat der HV unter diesen Umständen nicht substantiiert dargelegt und ist auch sonst nicht ersichtlich, dass es weitergehender Maßnahmen bedurft hätte (unter Bezugnahme auf BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 237/04 - Tz. 17), hat der U die Stornierungen nicht zu vertreten, nachdem der U ausreichende Maßnahmen zur Stornoabwehr getroffen und er zu einer Abwerbung von Kunden durch einen Dritten nichts beigetragen hat.
  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Auf VV ist jedoch die Regelung des § 87 a Abs. 3 HGB anzuwenden (im Anschluss an BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80 - VersR 83, 371).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Die Nichtausführung (Stornierung) des Vertrages ist schon dann von dem VU nicht i.S. des § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB zu vertreten , wenn es notleidende Verträge in dem gebotenen Umfang nachbearbeitet hat (im Anschluss an BGH, NJW-RR 88, 546).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 16 U 234/09

    Anforderungen an die Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Der VV hat weder bei noch bestehendem Vertragsverhältnis noch nach Vertragsende einen Anspruch darauf, dass ihm die Nachbearbeitung übertragen wird (im Anschluss an OLG Düsseldorf, 25.11.2011 - 16 U 234/09 - LS 11, r+s 12, 260 - DVAG 53 -).
  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 453/66

    Provision - Versicherungsnehmer - Nachbearbeitungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12
    Sie gibt nur eine teilweise in § 87 a HGB gesetzlich geregelte, im Übrigen in der Rspr. auch ohne ausdrückliche Vereinbarung anerkannte vertragliche Verpflichtung im Falle der Vorschussgewährung wieder (unter Bezugnahme auf BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 453/66 - LS 31, AP Nr. 3 zu § 92 HGB ).
  • LG Köln, 08.06.2016 - 12 O 1/15

    - DVAG 57 -, Sollsaldo, schlüssige Darlegung eines Sollsaldos, Rückforderung

    Der Hauptvertreter genügt mit dem dargestellten Verfahren der Nachbearbeitung grundsätzlich den Vorgaben der Rechtsprechung zur Nachbearbeitung (unter Bezugnahme auf OLG Dresden, 18.02.2013 - 14 U 1783/12 -), wenn er vorträgt, dass das VU nicht bloßes ein standardisiertes Mahnschreiben verschickt, sondern eine Kombination aus Erinnerungs-, Mahn- und Kündigungsschreiben bei Zahlungsunregelmäßigkeiten des VN und auch eine persönliche Kontaktaufnahme erfolgt.
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